Für die Zählermiete bei Funkzählern wird jährlich ein Betrag von 20,03€ fällig.
Bei einer Wasserabholung erhöht sich die Gebühr auf 2,43€ pro m³ Wasser.
Die Verrechnung der vorgenannten Beträge erfolgt mittels quartalsmäßiger Vorschreibung.
Bei Gewerbebetrieben kann die Berechnung der Wassergebühren unterschiedlich verlaufen. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an Frau Rebernik Julia wenden.