Ein Tourismusverband (TVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt Rechtspersönlichkeit. Tourismusgemeinden, die ein gemeinsames oder gleichartiges Tourismusangebot haben und die als Region eine Einheit bilden, sollen zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden. Zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus obliegen dem Tourismusverband ins-besondere:
Auszug Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fassung vom November 2021