TVB Thermen- & Vulkanland

Ein Tourismusverband (TVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt Rechtspersönlichkeit. Tourismusgemeinden, die ein gemeinsames oder gleichartiges Tourismusangebot haben und die als Region eine Einheit bilden, sollen zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden. Zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus obliegen dem Tourismusverband ins-besondere:

  • die Organisation des Tourismus im Ort;
  • die Betreuung der Gäste, insbesondere durch Information und Gestaltung von Freizeitaktivitäten, wobei auch auf die Erfordernisse von Menschen mit  besonderen Bedürfnissen zu achten ist;
  • die Mitgestaltung des Angebotes in den Tourismusgemeinden durch Initiativen und durch Koordination der Einzelangebote von Beherbergern und Freizeitanbietern;
  • die Erstellung von Konzepten für die Entwicklung des regionalen Tourismus,  einschließlich der Integrierung der Markeninhalte der Dachmarke Steiermark;
  • Marketing, Werbung, Angebotsaufbereitung, Produktentwicklung und  Destinationsmanagement für den Tourismus unter Berücksichtigung der Markeninhalte der Dachmarke Steiermark;
  • die Unterstützung bei Maßnahmen zur Pflege und Förderung des Tourismus, welche von Dritten ausgehen;
  • die Mittelaufbringung von Dritten, welche keine Tourismusinteressenten gemäß  § 1 Z 5 sind, aber aus dem steirischen Tourismus Nutzen ziehen;
  • die Werbung für Angebote, welche Teil der touristischen Infrastruktur sind.

Auszug Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fassung vom November 2021

Mitglieder

Raphael Scheucher
Kontaktdaten von Scheucher Raphael, Ing.
Bürgermeister
Scheucher Raphael, Ing.
Tel: +43 664 780 68 639
bgm@halbenrain.gv.at