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Am 23. März 2025 finden die Gemeinderatswahlen in der Steiermark statt. An diesem Tag werden die Mitglieder des Gemeinderates und deren Ersatzmitglieder aller steirischen Gemeinden, mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz, gewählt. Bei den Gemeinderatswahlen kann die Stimme persönlich im zuständigen Wahllokal oder mittels einer Wahlkarte abgegeben werden. Die Wahlkarte kann auch im Vorfeld beantragt werden. Dafür Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus der Wahlkarte nehmen, Stimmzettel ausfüllen, in Wahlkuvert legen, Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben (unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben („eidesstattliche Erklärung“), Wahlkarte zukleben. Die verschlossene Wahlkarte muss am Wahltag (23. März 2025) spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen.
Welche Wahllokale stehen am 23. März für mich persönlich zur Auswahl?
Radhotel Schischek, 8.00 - 12.00 Uhr
Hürth, Oberpurkla und Unterpurkla
Marktgemeinde Halbenrain, 8.00 - 12.00 Uhr
Halbenrain, Dornau, Donnersdorf, Dietzen, Drauchen
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich nicht persönlich zur Wahl gehen kann?
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 gewählt werden: Neu: Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.
Vor dem Wahltag „Briefwahl“: Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post, persönlich).
Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
Schriftlich: per formlosen schriftlichem Antrag, (E-Mail oder Fax) bis Mittwoch, 19. März 2025
Mündlich: (persönlich – nicht telefonisch) bis Freitag, 21. März 2025, 12.00 Uhr
Online: www.meinewahlkarte.at, bis Mittwoch, 19. März 2025
11.03.2025