Ortsvertreter

Gemäß § 46 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes in der geltenden Fassung hat der Gemeinderat nach jeder Gemeinderatswahl mindestens eine Person als Ortsvertreter:in zu bestellen. Diese Person muss mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und landwirtschaftlich tätig sein.

Die Aufgabe der Ortsvertreter:innen besteht darin, die Grundverkehrsbehörde sowie die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft bei der Ermittlung geeigneter Interessent:innen sowie des ortsüblichen Verkehrswertes zu unterstützen.

Mitglieder

Harald Tschiggerl - Gemeinderat
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Gemeinderat
Tschiggerl Harald
Landwirt

 

Markus Fischer - Gemeinderat
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Gemeinderat
Fischer Markus, BA
Angestellter
Martin Schnel - Gemeinderat
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Gemeinderat
Schnel Martin
Landwirt