Nächtigungsabgabe

Zuständig

Nächtigungsabgabe

Allgemeine Informationen

In der Steiermark wird eine Nächtigungsabgabe eingehoben.

Die Nächtigungsabgabe ist eine Abgabe für jede Nächtigung in einer Gaststätte oder einem Hotel, auf einem Campingplatz oder in einer Schutzhütte. Der Abgabepflicht unterliegt auch, wer in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne seinen Hauptwohnsitz zu begründen.

Abgabenhöhe

Die Nächtigungsabgabe beträgt pro Person und Nächtigung:

•    2,50 Euro in Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotel, Gaststätten)

•    2,00 Euro auf Campingplätzen

•    1,50 Euro auf Schutzhütten und Schutzhäusern

Fristen

•    Die Abgabenerträge müssen für jedes Quartal jeweils zum 15. des Folgemonats bei der Gemeinde eingezahlt werden.

•    Bis 31. März des Jahres muss der Gemeinde die Abgabenerklärung für das abgelaufene Kalenderjahr vorgelegt werden.


Die Berechnung der Abgabe ist nicht Aufgabe der Gemeinde oder des Tourismusverbandes.


Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz – StNFWAG

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000711