Kommunalsteuer

Zuständig

Kommunalsteuer

Rechtsgrundlagen

sind das Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG 1993) und die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen

Link zum Kommunalsteuergesetz: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004841

Link zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004238


Steuergegenstand

Gemäß Kommunalsteuergesetz 1993 unterliegen der Kommunalsteuer die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte eines Unternehmens gewährt worden sind. Personen, die nicht unternehmerisch tätig sind, jedoch Dienstnehmer beschäftigen, sind daher nicht kommunalsteuerpflichtig. Dies gilt nicht nur für natürliche, sondern – abhängig von der Rechtsform – teilweise auch für juristische Personen.


Befreiungen

§ 8 KommStG sieht folgende Befreiungen vor: 

1.   Das Unternehmen ÖBB-Gesellschaften (§ 3 Abs. 4) und die Österreichischen Bundesbahnen mit 66% der Bemessungsgrundlage; 

2. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen (§§ 34 bis 37, §§ 39 bis 47 der Bundesabgabenordnung).


Steuerberechnung

Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer gewährt worden sind. Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage, ist vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monates an die Gemeinde zu entrichten. Daneben gibt es noch spezielle Regelungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage, beispielsweise bei länger andauernden Bauausführungen, mehrgemeindlichen Betriebsstätten, Wanderunternehmen, Personalüberlassung, Geschäftsführerbezügen, u.a.


Freibetrag gemäß § 9 Kommunalsteuergesetz:

Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht € 1460, wird von ihr € 1095 abgezogen. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten und beträgt die gesamte Monatslohnsumme nicht mehr als € 1095, fällt keine Kommunalsteuer an. Liegen die Betriebsstätten, in denen Dienstnehmer beschäftigt werden, in mehreren Gemeinden und beträgt die gesamte Monatslohnsumme nicht mehr als € 1460, ist der Freibetrag von € 1095 im Verhältnis der Lohnsummen den Betriebsstätten zuzuordnen.


Jahreserklärung

Bis spätestens 31.03. des darauffolgenden Jahres ist eine Jahreserklärung abzugeben und ist ein allfälliger Differenzbetrag zu den bisherigen monatlichen Akontierungen nachzuzahlen. Bei einem allfälligen Guthaben aus der Jahreserklärung ist bekanntzugeben, ob das Guthaben rückerstattet oder gutgeschrieben werden soll. Im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde ist zusätzlich binnen einem Monat ab Schließung an diese Gemeinde eine Steuererklärung mit der Bemessungsgrundlage dieser Gemeinde abzugeben. Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch im Wege von FinanzOnline zu erfolgen.

Siehe hierzu den Link: https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

Dem Steuerpflichtigen ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung unzumutbar, wenn er nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt. Der Steuerpflichtige muss daher die Steuererklärung, die er selbst einreicht, nur dann elektronisch übermitteln, wenn er über einen Internet-Anschluss verfügt und er wegen Überschreitens der Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist.


Formulare bei nicht elektronischer Übermittlung der Jahreserklärung:

Kommunalsteuererklärung

https://fsw.amtsweg.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?pid=50af6be3e704428fa271621fd51d1dbd&pn=B88a6b58e9ecf439f810bcec25c66041c

Kommunalsteuererklärung im Fall der Schließung der einzigen Betriebsstätte https://fsw.amtsweg.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?pid=50af6be3e704428fa271621fd51d1dbd&pn=Ba251d30c1ec342e49fcfc976ea8d70d3