Kanalanschlussgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt11,84 € pro m² Bruttogeschossfläche
inkl. MWSt13,02 € pro m² Bruttogeschossfläche

Zuständig

Kanalanschluss

In der Marktgemeinde Halbenrain müssen Grundeigentümer aller Liegenschaften, für die eine gesetzliche Anschlusspflicht an den öffentlichen Kanal besteht, einen einmaligen Kanalisationsbeitrag leisten. Der einmalige Beitrag für den Kanalanschluss wird in der Regel nach der Fertigstellung bzw. Benützungsbewilligung vorgeschrieben. Der Einheitssatz in der Höhe von 11,84 Euro exkl. 10 % USt. pro Quadratmeter wurde mit der Kanalabgabenordnung durch Gemeinderatsbeschluss am 19.11.2025 festgesetzt. Dach- und Kellergeschoße werden zur Hälfte verrechnet. Alle weiteren Geschoße (Erdgeschoß, Obergeschoß, usw.) werden zur Gänze verrechnet. Für eine angebaute Garage wird der Kanalbeitrag zur Gänze verrechnet.

Bei nachträglichen Bautätigkeiten, zum Beispiel bei einem Zubau zu einem bestehenden Wohnhaus wird für die Zubaufläche ein einmaliger Kanal-Ergänzungsbeitrag verrechnet. Das gilt auch für einen Umbau bzw. einer Nutzungsänderung einer bestehenden Fläche in einem Wirtschaftsgebäude zu Wohnnutzung oder dem nachträglichen Ausbau des Dachgeschoßes für Wohnzwecke.