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Eine Landesförderung von Maßnahmen für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke (Gartenbewässerung) wird als Pauschalförderung pro Speicheranlage (Zisterne) abgewickelt. Die Errichtung einer neuen Regenwasser Zisterne kann ab dem Inkrafttreten der Förderungsrichtlinie mit 01.01.2024 gefördert werden. Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen. Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Alle weiteren Informationen und den Antrag dazu finden Sie hier:
https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/12944994/179438539
24.04.2025