Informationen und Brandschutztipps für Ihr Osterfeuer 2023

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Osterfeuer

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Im Jänner dieses Jahres wurde eine Novelle der Brauchtumsfeuerverordnung in den Begutachtungsprozess gebracht. Dieser ist nun abgeschlossen. Im Rahmen der eingegangenen Stellung-nahmen wurden rechtliche Fragen aufgeworfen, die eine tiefergehende Prüfung notwendig machen. Die bisher gültige Verordnung, die Osterfeuer, Sonnwendfeuer sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche regelt, bleibt damit bis auf weiteren (und somit auch für Ostern 2023) aufrecht. 

Im Gebiet der Marktgemeinde Halbenrain dürfen Osterfeuer laut der Brauchtumsfeuerverordnung  am Karsamstag zwischen 15:00 Uhr und 03:00 Uhr stattfinden. 

Sonnwendfeuer dürfen am 21. Juni (oder dem darauffolgenden Samstag, sollte dieser auf einen anderen Wochentag fallen) stattfinden.

Bitte beachten Sie auch die Brandschutztipps der Landes-stelle für Brandverhütung in Steiermark für Ihr Brauchtumsfeuer: 

Mindestabstände einhalten: 40 Meter zu Baumbeständen, wie Wald. 50 Meter zu Gebäuden jeder Bauart. 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen wie zu Straßen.
Zuständige Stellen in Kenntnis setzen (Freiwillige Feuerwehr vorab kontaktieren).
Geeignetes Brennmaterial verwenden (unbehandelte Hölzer und trockener Strauch/Baumschnitt)
Hitze bedenken und Sicherheitsabstände vorgeben.
Kinder und Jugendliche beaufsichtigen.
Rauchentwicklung im Auge behalten.
Auf Wind und Windrichtung achten.
Funkenflug vermeiden.
Osterhasen schützen (Brennmaterial vor dem Anzünden umlagern, um Kleintiere eine Chance auf Flucht zu geben)
Zufahrten für Feuerwehr– und Rettungskräfte freihalten.
Im Ernstfall Notruf (122) wählen.
Feuerstelle kontrollieren und auf Glutnester am Boden acht geben.

16.03.2023