Das Halten eines über drei Monate alten Hundes ist vom Halter binnen vier Wochen bei der Marktgemeinde Halbenrain zu melden. Die Meldung hat, neben den persönlichen Daten des Halters, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (Jahr) und Kennzeichnungsnummer des Hundes zu enthalten. Beizulegen sind die Registrierungsnummer, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und der Hundekundenachweis.
Die Mindestabgabe für den ersten Hund beträgt 60,00 Euro pro Jahr. Die Höchstabgabe beträgt 120,00 Euro. Für jeden weiteren Hund besteht keine Untergrenze, der Höchstsatz darf aber nicht überschritten werden. Für Wach-, Nutz- und Jagdhunde gibt es Ermäßigungen. Wenn der erforderliche Hundekundenachweis nicht vorgelegt wird, verdoppeln sich die Abgabensätze bis der erforderliche Hundekundenachweis nachgereicht wird.
Weiters gibt es auch Befreiungen von der Hundeabgabe (z.B. Blindenhunde oder Diensthunde)
Formular für die Anmeldung eines Hundes finden Sie unterhalb:
Hundeabgabenerklärung 2025 zum Downloaden (1,21 MB) - .PDF