Bundesgebühren werden in den verschiedenen Amtsbereichen nach den Vorgaben des Bundes verrechnet. Sie fallen z.B. im Meldeamt, Standesamt oder Bauamt an. Diese Gebühren sind nicht mehr wie früher in Form von Stempelmarken zu entrichten, sondern werden entweder bar eingehoben oder mittels Zahlschein vorgeschrieben. Die Gemeinde hat diese Bundesgebühren vierteljährlich ans Finanzamt weiterzuleiten.
Eine Auflistung sämtlicher anfallender Gebühren finden sie hier: Gebührengesetz 1957